Nils Goldschmidt und Arnd Küppers | 10. Juni 2020

Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft

Gesellschaftlicher Frieden und wechselseitige Anerkennung

Corona in der Fleischfabrik – ein Lehrstück

In den letzten Wochen haben immer wieder Schlachthöfe und Fleischfabriken als Hotspots der Corona-Pandemie in Deutschland Schlagzeilen gemacht. In Coesfeld, Bad Bramstedt, Dissen im Landkreis Osnabrück, in Straubing-Bogen und anderenorts kam es in den Belegschaften zu Masseninfektionen von dutzenden, teilweise hunderten Arbeiterinnen und Arbeitern mit COVID-19. Kennerinnen und Kenner der Branche sind davon nicht allzu überrascht.

Die deutsche Fleischwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten einen grundlegenden Wandel durchgemacht. Früher war das Bild durch unzählige Metzgereien geprägt, in denen qualifizierte Fachkräfte ihrem von der Pike auf erlernten Handwerk nachgingen. Heutzutage existieren die meisten dieser handwerklichen Fleischereien nicht mehr. Sie mussten schon vor geraumer Zeit industriellen Fleischproduzenten weichen, mit deren niedrigen Preisen sie nicht konkurrieren konnten. Dieser verschärfte Preis- und Verdrängungswettbewerb hat sich auch unter den industriellen Fleischproduzenten fortgesetzt. Allein in den 15 Jahren von 1999 bis 2014 hat sich die Zahl der Betriebe in der deutschen Fleischwirtschaft auf gut 9.000 halbiert. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche um rund 43.500 von 186.717 auf 143.138.[1] Die Umsätze allerdings verdoppelten sich auf fast 41 Milliarden Euro.

Das war nur möglich, weil viele Betriebe, allen voran die Branchenriesen, bei der Arbeitsorganisation zunehmend auf das Instrument der Werkverträge zurückgegriffen haben. In manchen Betrieben macht die regulär beschäftigte Stammbelegschaft heute nur noch zehn Prozent aus.[2] Um das zu ermöglichen, hat man den Produktionsprozess künstlich aufgespalten und die einzelnen Arbeitsschritte kurzerhand zu eigenständigen Gewerken erklärt: die Schlachtung, die Kühlung, die Grobzerlegung, die Feinzerlegung, das Verwiegen, die Verpackung – mit allen diesen Schritten eines im Grunde einheitlichen betrieblichen Arbeitsprozesses werden Subunternehmen beauftragt, von denen viele aus Osteuropa stammen.

Um den tatsächlichen Lohn der osteuropäischen Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer unter den Mindestlohn zu drücken, haben sich die schwarzen Schafe der Branche einiges einfallen lassen: Man hat die Zeiterfassung manipuliert, für die Überlassung der Arbeitsmaterialien ein „Messergeld“ und für die Reinigung der Arbeitskleidung ein „Wäschegeld“ vom Lohn abgezogen. Untergebracht werden die Arbeiterinnen und Arbeiter regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften, wofür ihnen eine teils abenteuerlich hohe Miete abgenommen wird. Gerade die räumliche Enge und die mangelnden hygienischen Bedingungen in diesen Unterkünften haben eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung des Coronavirus in so vielen Fleischereibetrieben gespielt.

Alles das sind keine neuen Fakten. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten weist seit vielen Jahren auf die Missstände hin. Weil Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern und Selbstverpflichtungserklärungen der Branche zu keinen substantiellen Verbesserungen geführt hatten, wurde der Gesetzgeber bereits 2017 tätig und verbot zumindest Praktiken wie das Messergeld. Die Masseninfektionen während der Corona-Pandemie haben nun die Bundesregierung dazu veranlasst, das Übel an der Wurzel zu packen: Ab dem kommenden Jahr wird der Missbrauch des Werkvertragsrechts in der Fleischindustrie verboten.[3]

Marktversagen versus Ordnungsversagen

Die Zustände in der Fleischindustrie wurden nicht durch die Corona-Pandemie ausgelöst. Jedoch offenbart die jetzige Krise Schwachstellen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gefüge, die schon länger bestehen, bislang aber in diesem Ausmaß nicht bewusst waren. Die fehlende flächendeckende Digitalisierung der Schulen, die Fragilität von globalen Lieferketten oder die Unzulänglichkeit sozialer Sicherungssysteme, wie sie uns gerade in den Vereinigten Staaten vor Augen geführt wird, sind andere Beispiele.

Es wäre nun grundverkehrt, hier generell ein Versagen des Marktes zu unterstellen und die derzeitigen Schwierigkeiten als Beleg dafür zu nehmen, dass der Staat stärker die wirtschaftlichen Prozesse lenken sollte. Die klassische Lehre vom Marktversagen umschreibt Situationen, in denen der Markt als Koordinationsmechanismus unfähig ist, Angebot und Nachfrage in einer gesellschaftlich erwünschten Weise in Einklang zu bringen. Aus Marktversagenstatbeständen folgt eine potentielle Rolle für den Staat, um ein höheres Wohlfahrtsniveau zu erreichen. Doch wäre der Staat tatsächlich der bessere Fleischproduzent oder der effizientere Koordinator der weltweiten Handelsbeziehungen?

Man muss differenzieren: Zwar gibt es fraglos Marktversagenstatbestände, insbesondere dort wo Konzentrationsprozesse auf der Angebots- oder Nachfrageseite stattfinden, die einer effizienten Allokation von Ressourcen entgegenstehen. Häufig jedoch ist es nicht die Unzulänglichkeit des Marktes per se, die dafür verantwortlich ist, dass Marktprozesse zu keinen wünschenswerten gesellschaftlichen Ergebnissen führen, sondern es fehlt die politische Rahmung, die die wirtschaftlichen Prozesse in die richtige Richtung bringt. Um nochmals das obige Beispiel aufzugreifen: Es ist sinnvoll, die Effizienz von Marktprozessen dazu zu nutzen, die Wünsche und Vorlieben der Kundinnen und Kunden in ihrem Fleischkonsum zu bedienen. Denn wie sonst sollte eine solche Versorgung sichergestellt werden? Durch staatliche Planung? Das Scheitern der sozialistischen Experimente weltweit hat uns eindrücklich vor Augen geführt, dass eine zentrale administrative Steuerung der marktlichen Koordination hoffnungslos unterlegen ist. Gleichwohl findet sich – wie es der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio passend ausgedrückt hat und wie es sich in der derzeitigen Lage nochmals verstärkt zeigt – „ein mächtiger Sog zur gelenkten Marktwirtschaft“[4].

Statt jedoch den Produktionsprozess konkret lenken zu wollen, sollte der Staat allgemeine Rahmenbedingungen vorgeben und kontrollieren, wie und unter welchen Voraussetzungen produziert wird, um den Interessen der Akteure im Wirtschaftsprozess zu dienen – zum Beispiel durch eine Reform des Werkvertragsrechts wie jetzt in der Fleischindustrie, durch Vorgaben hinsichtlich eines Mindeststandards bei Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Vertragsbedingungen für Subunternehmer, aber auch durch Maßgaben zur Tierhaltung. Wo dies nicht gelingt – oder nicht entsprechend umgesetzt wird – versagt nicht der Markt, sondern der Staat als Regelsetzer und Regeldurchsetzer. Man könnte hier von Ordnungsversagen sprechen. In Parallele zum Begriff des Marktversagens kann man unter Ordnungsversagen eine Situation verstehen, in der es Staat und Gesellschaft nicht gelingt, dem Markt solche Regeln zu geben, dass er als effizienter Allokationsmechanismus wirken kann und zugleich die Fairness des Wettbewerbs sichergestellt wird.

Hinter diesen Überlegungen steht die Idee einer gesellschaftlich erwünschten und staatlich umgesetzten Ordnungspolitik, wie sie grundlegend in den 1930er und 40er Jahren entwickelt wurde („Freiburger Schule“) und nach dem Krieg wesentlich den Kurs der Sozialen Marktwirtschaft bestimmt hat. Zentrales Argument der ordnungspolitischen Tradition seit ihren Ursprüngen ist der Gedanke, dass ein erfolgreicher Umgang mit ökonomischen und sozialen Problemstellungen letztlich nur mittels gesellschaftlicher Übereinkunft und politisch-institutioneller Gestaltung möglich ist. Entsprechend ist die Koordination aller Teile der Wirtschafts- und Sozialpolitik im Sinne einer umfassenden Gesellschaftspolitik das Kernelement ordnungspolitischen Denkens.

Die Abstimmung der einzelnen politischen Maßnahmen auf der Ebene der gesellschaftlichen „Spielregeln“ steht als die entscheidende Ordnungsaufgabe im Vordergrund. Ludwig Erhard illustrierte diese Idee mit einem Vergleich zum Fußballspiel: „Das Fußballspiel folgt bestimmten Regeln, und diese stehen von vornherein fest. Was ich mit einer markt- wirtschaftlichen Politik anstrebe, das ist – um im genannten Beispiel zu bleiben – die Ordnung des Spiels und die für dieses Spiel geltenden Regeln aufzustellen.“[5] Basis hierfür ist die Einsicht in die „Interdependenz der Ordnungen“, die auf der parallelen Realisierung und fortlaufenden Abstimmung von politischer und wirtschaftlicher Ordnung basiert.

Walter Eucken, der maßgebliche Vordenker dieser wirtschaftspolitischen Denkrichtung, brachte es folgendermaßen auf den Punkt: „Die Interdependenz von Staatsordnung und Wirtschaftsordnung zwingt dazu, den Ordnungsaufbau von beiden in einem Zuge in Angriff zu nehmen. Dies ist das Entscheidende.“[6] Zu verstehen, dass es nicht um die Frage „Mehr oder weniger Markt?“ geht, sondern darum, wirtschaftlichen Prozessen kluge, gesellschaftlich wünschenswerte und politisch legitimierte Regeln zu geben, ist die entscheidende Einsicht einer funktionsfähigen Sozialen Marktwirtschaft.

Ordnungspolitik ist immer auch Ordnungsethik

Eine solche Sichtweise hat grundlegende Konsequenzen für den (wirtschafts-)politischen Diskurs: Gute Regeln für wirtschaftliche Prozesse sind nicht nur eine technische Frage nach ökonomischen Kausalitäten. Vielmehr muss zugleich überlegt werden, was denn gute Regeln im Interesse derjenigen sind, die von diesen Regeln betroffen sind. Nochmals am Beispiel der Fleischindustrie: Wenn es um menschenwürdige Produktions- und Arbeitsbedingungen geht, dann geht es im Kern um die Frage, welche Regeln für die dort Tätigen wünschenswert sind und von ihnen als fair empfunden werden – von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso wie von den Produzenten und Arbeitgebern, den Zulieferern und nicht zuletzt den Konsumentinnen und Konsumenten. Es geht also um Regeln, die dem Leben jeder oder jedes Einzelnen dienlich sind. Alexander Rüstow, der auch als Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft ganz wesentlich die wirtschafts- und sozialpolitischen Debatten der 1950er und 60er Jahr mitprägte, sprach in diesem Zusammenhang von „Vitalpolitik“ statt bloß von Wirtschafts- und Sozialpolitik.[7] In diesem Sinne ist vital „dasjenige, was die ‚vita humana‘, was das menschliche Leben, das menschenwürdige Leben fördert“[8]. Menschenwürdig ist ein Leben aber nur dann, wenn die konkreten Arbeits- und Lebensbedingungen in den Blick genommen werden.

Darin liegt das eigentlich „Soziale“ der Sozialen Marktwirtschaft. Markt und Wettbewerb sind in der Sozialen Marktwirtschaft als Mittel und nicht als das Ziel der gesellschaftlichen Gestaltung zu verstehen – und zwar als Mittel, nicht um den Interessen und Privilegien einiger weniger wirtschaftlicher Akteure, sondern um den Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller zu dienen. Genau das meint auch Ludwig Erhards Formel vom „Wohlstand für alle“. Der legendäre erste bundesdeutsche Wirtschaftsminister hatte mit der Sozialen Marktwirtschaft weniger die Segnungen materiellen Konsums im Blick, sondern vielmehr das Ziel, dass jeder und jedem – eben allen – die Möglichkeit eröffnet wird, an dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt teilzuhaben.

Produktion-, Handels-, Arbeits- und Lebensbedingungen aber wandeln sich kontinuierlich. Folglich war und ist Soziale Marktwirtschaft nie ein in sich fertiges und abgeschlossenes Konzept, sondern es bedarf fortlaufender Veränderungs- und Anpassungsprozesse, die sich den konkreten Realitäten stellen und sie im Sinne einer Wirtschaft für die Menschen gestalten.

Damit muss sich eine Ordnungspolitik, die sich wirtschaftspolitisch beweisen und einem guten Leben förderlich sein will, auch immer wieder neu Fragen der Ethik, konkret die Frage „Was ist ein gutes Leben?“ stellen. Ordnungspolitik richtig verstanden, ist immer auch Ordnungsethik. Wilhelm Röpke, ein durchaus streitbarer Denker für eine offene und freie Gesellschaft, hat es mit folgenden Worten auf den Punkt gebracht: „Die Gesellschaft als Ganzes kann nicht auf dem Gesetz von Angebot und Nachfrage aufgebaut werden […]. Menschen, die auf dem Markte sich miteinander im Wettbewerb messen und dort auf ihren Vorteil ausgehen, müssen um so stärker durch die sozialen und moralischen Bande der Gemeinschaft verbunden sein, anderenfalls auch der Wettbewerb aufs schwerste entartet. [D]ie Marktwirtschaft ist nicht alles. Sie muss in einen höheren Gesamtzusammenhang eingebettet sein.“[9] Ohne eine „geistig-moralische Klammer“[10] ist nach Röpkes Ansicht keine lebensdienliche, wirklich Soziale Marktwirtschaft möglich. Für ihn war diese Klammer die abendländisch-christliche Tradition – eine Tradition, die aus seiner Sicht der wahre Liberalismus ist, der immer mehr will als nur wirtschaftliche Freiheit.

Dieser Rückgriff auf die freiheitlich-humanen Werte des Christentums und der Philosophie der Aufklärung war in den Jahren des nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch moralischen Wiederaufbaus der jungen Bundesrepublik eine wichtige Ressource. In der heutigen, in hohem Maß sozial pluralen und kulturell diversen Gesellschaft haben diese Voraussetzungen zwar nicht prinzipiell ihre Bedeutung, jedoch ihre Selbstverständlichkeit verloren. Mehr noch: Mitunter werden die christlichen Werte und das Abendland sogar ausdrücklich in Stellung gebracht gegen Pluralität und Diversität. Das zeigt, dass der bloße konservative Rekurs auf unsere abendländischen Wurzeln keineswegs mehr ausreicht, um unsere humane Freiheitsordnung lebendig zu halten. Unsere komplexe Gesellschaft braucht ebenso komplexe Antworten auf die Frage, wie sozialer Zusammenhalt und Bindung noch gelingen können. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang Gedanken eines weiteren prominenten Denkers der Sozialen Marktwirtschaft aufzugreifen: Alfred Müller-Armack.

Soziale Marktwirtschaft als Friedensprojekt

Eine freiheitliche, plurale Gesellschaft, die auf das Wohl der Menschen zielt, braucht eine politische Kultur, in der sich unterschiedliche Vorstellungen und Ideen mit Respekt begegnen können und in der der politische Kompromiss der Normalfall ist. Die Verwerfungen, die wir derzeit in den Vereinigten Staaten erleben, sind nicht nur in ihrer Massivität alarmierend, sondern sie sind auch dazu angetan, langfristig die gesellschaftlichen Voraussetzungen einer liberalen Demokratie zu zerstören. Auch in Europa und Deutschland sehen wir ähnliche Tendenzen, ganz massiv während der sogenannten „Flüchtlingskrise“, aber auch zuletzt in den Auseinandersetzungen über die Pandemie-Maßnahmen, die Verschwörungstheoretiker dazu veranlassen, vor einer heraufziehenden „Corona-Diktatur“ zu warnen. Der Punkt ist längst überschritten, an dem solche Erscheinungen als bloße Spinnereien Einzelner abgetan werden können. Vielmehr zeigt sich hier das bedenkliche Phänomen, dass eine wachsende Zahl von Menschen angesichts des Verlustes von Eindeutigkeit in einer immer vielfältigeren, immer schnelleren Welt durch simplifizierende Deutungsmuster verführbar ist, in denen Minderheiten und/oder das „Establishment“ die Sündenbockrolle zugewiesen bekommen.

Hier wird offensichtlich, dass sich die Fragen sowohl des sozialen Zusammenhalts als auch des Vertrauens in die gesellschaftlichen und demokratischen Institutionen mit großer Dringlichkeit stellen. Ähnlich wie nach dem Zweiten Weltkrieg, und doch zugleich ganz anders, geht es heute darum, das gemeinsame Band unseres Zusammenlebens neu zu bestimmen. Eine ordnungsethisch gedeutete Soziale Marktwirtschaft hat dabei eine zentrale Bedeutung.

Alfred Müller-Armack, der den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ prägte, sprach in diesem Zusammenhang von „sozialer Irenik“.[11] Abgeleitet vom griechischen Begriff είρήνη (Frieden) meint er damit nicht nur die Versöhnung von wirtschaftlicher Effizienz und gesellschaftlichen Interessen in der Sozialen Marktwirtschaft, sondern zugleich die Versöhnung unterschiedlicher Vorstellungen innerhalb der Gesellschaft: „So kann unsere Hoffnung auf eine mögliche Einheit nur die Irenik sein, einer Versöhnung, die das Faktum der Gespaltenheit als gegeben nimmt, aber ihm gegenüber die Bemühung um eine gemeinsame Einheit nicht preisgibt.“[12] Für die Zeit nach dem Krieg sah Müller-Armack in den Strömungen von Katholizismus, Protestantismus, Sozialismus und Liberalismus die vorherrschenden gesellschaftspolitischen Richtungen, die es miteinander zu verbinden galt. Nicht um diese einzelnen Ansichten zu nivellieren, sondern um in wechselseitiger Achtung gemeinsam an dem Problem der sozialen Gestaltung mitzuwirken. Hierin besteht für ihn der Boden für eine ethisch sensible und die Gesellschaft versöhnende Soziale Marktwirtschaft: „Irenisches Denken bedeutet auch hier, in vielfacher Perspektive denken zu können, sich des steten, unabdingbaren Zieles zu vergewissern und zugleich mit den technischen Prinzipien vertraut zu sein, nach denen man soziale Ziele realiter erreicht.“[13] In diesem Sinne kann man die Soziale Marktwirtschaft selbst als „irenische Formel“ verstehen, „die versucht, die Ideale der Gerechtigkeit, der Freiheit und des wirtschaftlichen Wachstums in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen“[14].

Diese Gedanken Müller-Armacks sind angesichts der sozialen Herausforderungen und Konflikte unserer Tage hochaktuell. Wir können unsere Gesellschaft nur dann menschlich gestalten, wenn wir Vielfalt anerkennen, die legitimen Interessen aller respektieren und Wege aufeinander zu suchen. Das bedeutet auch, dass der Wert der sozialen Irenik in der Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft im Zweifel Vorrang genießt vor den ordnungspolitischen Prinzipien. Ohne Frage, diese Prinzipien – vom Privateigentum, über die Vertragsfreiheit bis hin zum Primat der Währungspolitik – sind nicht nur berechtigt, sondern zweifellos wichtig, auch in ethischer Hinsicht. Allerdings gilt für die Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft genauso das, was Hermann Josef Wallraff einmal für die christliche Sozialethik festgestellt hat: Es handelt sich um „ein Gefüge offener Sätze“[15]. Und das heißt, es gibt keine ehernen, unveränderlichen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, die es gegen jeden Widerstand durchzusetzen gilt. Die Realität ist wichtiger als Prinzipien. Und Kompromisse führen weiter als vermeintlich eindeutige Antworten.

Unter Rücksicht darauf bedeutet ordnungspolitische Klugheit, immer wieder neu zu justieren, wie eine freiheitliche Wirtschaft und Gesellschaft gestaltet werden kann und wie Prinzipien im Lichte wechselnder Bedingungslagen gedeutet werden können. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten, aber auch grundlegend etwa für die notwendigen Korrekturen der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels oder die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts in Anbetracht monopolistischer Tendenzen in der digitalen Ökonomie. Im Mittelpunkt steht dabei unverrückbar die Forderung, dass die Wirtschaft dem Menschen dienen muss und nicht umgekehrt.

Eine dem Menschen dienliche Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung, die zugleich in eine friedvolle Gesellschaftsordnung eingebettet ist, ist auch das Ansinnen von Hans Küngs Weltethos-Idee. Das Projekt Weltethos war für ihn stets ein Friedensprojekt. Zwar hat er diese Idee in erster Linie auf die Religionen ausgerichtet, doch in seinen grundsätzlichen Überlegungen zu wirtschaftlichen Fragestellungen sind die Parallelen zu den Grundideen der Sozialen Marktwirtschaft klar ersichtlich. Insbesondere in seinem 2010 erschienenen Buch „Anständig wirtschaften. Warum Ökonomie Moral braucht“ zeigt Küng deutlich den „Mehrwert“ eines sozialen Liberalismus auf und unterstreicht, dass „das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft … lange Zeit als Friedensformel (‚irenische Formel‘) funktioniert“[16] hat. Es geht ihm auch in wirtschaftlichen Belangen um „Konfliktbewältigung durch Konsens“[17]. So verstanden kommt der wirtschaftspolitischen Gestaltung auch eine weltgesellschaftliche Verantwortung zu – ein Thema, das auch das zentrale Anliegen der Sozialverkündigung von Papst Franziskus ist.

Die ethische Güte von Kompromissen und „zweitbesten Lösungen“

Allerdings erscheint Küngs schöne Hoffnung, dass wir diese Verantwortung in einem alle überzeugenden Konsens einlösen könnten, heute problematischer denn je. Das liegt keineswegs nur am mangelnden Willen der Beteiligten. Es gibt schlicht nie nur das eine bessere Argument und die eine mögliche Antwort.

Die eigentliche Herausforderung liegt deshalb darin, zwischen unterschiedlichen Standpunkten zu vermitteln und nach tragfähigen Kompromissen zu suchen. Ordnungsethik im hier skizzierten Verständnis ist genuin demokratisch und deshalb immer auch eine Ethik des Kompromisses.

Der Kompromiss ist dabei keineswegs bloß ein Behelfsmittel, um in der pluralisierten, beschleunigten Welt überhaupt noch zu irgendwelchen Antworten zu kommen, sondern ihm kommt ein eigener ethischer Stellenwert zu. „Politische Ethik ist […] wesentlich Kompromissethik“, schrieb Bernhard Sutor bereits vor 30 Jahren. Und er warnte davor, diesen „politisch notwendigen Kompromiss im praktischen Miteinander der Menschen mit dem nicht möglichen Kompromiss in Glaubens- und letzten Wahrheitsfragen“[18] zu verwechseln. Dieser Hinweis ist selbstverständlich richtig. Zugleich führen uns die Herausforderungen des Zusammenlebens in einer globalen, kulturell vielfältigen Welt vor Augen, dass es heutzutage auch nicht mehr damit getan ist, Religions- und Wahrheitsfragen einfach aus dem politischen Diskurs auszuklammern. Darauf hat bereits Jürgen Habermas in seiner Friedenspreisrede 2001 in Reaktion auf die Anschläge des 11. September eindringlich hingewiesen. Sein Petitum war, religiöse Argumente nicht auszuschließen, sondern sie in die säkulare Sprache des demokratischen, politischen Diskurses zu übersetzen. Die Bereitschaft dazu setzt nicht voraus, die eigenen Überzeugungen preiszugeben, aber doch anzuerkennen, dass es selbst in grundlegenden Fragen eine Pluralität legitimer Sichtweisen gibt.

Die Ordnungsethik einer Sozialen Marktwirtschaft ist eine hermeneutische und zugleich kritische Disziplin. Das heißt, einer solchen Ordnungsethik wird es immer darum gehen, als ersten Schritt im Sinne einer Hermeneutik der Lebenswirklichkeit die sich jeweils konkret stellenden gesellschaftlichen Herausforderungen zu erfassen und zu analysieren. Die sich daraus ergebenden Fragen anhand der überkommenen ordnungspolitischen und sozialethischen Prinzipien auszulegen, kann stets nur der zweite Schritt sein. Denn noch einmal: die Realität hat Vorrang vor den Prinzipien. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die normative Auslegung und Anwendung der Prinzipien keine Leistung irgendwelcher „Gesellschaftsingenieure“ sein kann, die bloß ihr theoretisches Wissen technisch zur Anwendung bringen müssen. Vielmehr stellt die Realität zugleich eine immer neue Bewährungsprobe für die Prinzipien dar, die spätestens dann überdacht und reformuliert werden müssen, wenn sie keine Antworten mehr auf die aktuellen Fragen und Herausforderungen geben können. Hier kann man durchaus eine Parallele zum evolutionären Liberalismus Friedrich A. von Hayeks ziehen, der unter einem sozialen Prozess eine „schrittweise Entwicklung“ versteht, „die bessere Lösungen hervorbringt als ein bewusst entworfener Plan“[19].

Die Ordnungsethik Sozialer Marktwirtschaft bekennt sich deshalb aus ihrem Selbstverständnis heraus dazu, dass Fragen des sozialen Zusammenlebens in einer freiheitlichen Gesellschaft kontinuierlich und im Wege eines demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses entschieden werden müssen. Und sie würdigt den Kompromiss als inte-grales Element dieses demokratischen Prozesses, weil sie die zeitliche wie örtliche Bedingtheit und die Vorläufigkeit, die jedem Kompromiss innewohnt, eben nicht als Defizit begreift, sondern als der komplexen Realität und der Vielfalt legitimer Optionen angemessen ansieht.

Aufgabe von Ordnungsethik in diesem Sinne ist es also nicht, fertige Antworten aus dem eigenen Prinzipienkatalog zu deduzieren, sondern zu helfen, die Voraussetzungen für eine faire Kompromissfindung auszuloten und zu schaffen. Dazu gehört, dass alle gleichberechtigt an dem Entscheidungsprozess beteiligt werden. Der demokratische Prozess darf nicht durch Privilegien, Machtungleichgewichte, massiv ungleich verteilte Chancen oder gar Gewalt ausgehöhlt werden. Die Interessen aller müssen Berücksichtigung finden, auch derer, die in der Minderheit sind oder die gar keine eigene Stimme in dem politischen Entscheidungsprozess haben, etwa weil sie noch zu jung oder noch gar nicht geboren sind. „Ein Kompromiss ist, verantwortungsethisch gesehen, mehr als der pragmatische Interessenausgleich zwischen den beteiligten Konfliktparteien.“[20]

Auf die Bedeutung der Bereitschaft zum Kompromiss weisen auch die Kirchen in ihrem im April 2019 erschienenen Gemeinsamen Wort zur Demokratie hin: „Damit dieser demokratische Prozess gelingen kann, ist vor allem anderen der Respekt gegenüber Andersdenkenden gefordert. Dazu gehören das Bemühen, eigene Positionen mit Argumenten zu begründen, sowie die Bereitschaft, die Argumente anderer anzuhören und zu bedenken. Es gehören dazu nicht zuletzt auch die Fähigkeit zum Kompromiss und die Bereitschaft, sich gegebenenfalls mit einer aus der eigenen Sicht ‚zweitbesten Antwort‘ auf eine politische Frage zufriedenzugeben.“

„Sunset legislation“ als eine Antwort auf Begrenztheit und Vorläufigkeit

Es gibt weitere Tendenzen in der „zweiten Moderne“[21], die dafür sprechen, Ordnungspolitik in Zukunft in noch stärkerem Maße unter den Vorzeichen des Kompromisses und der Vorläufigkeit zu denken. Der Soziologe Hartmut Rosa hat vor bereits 15 Jahren in seinem Buch „Beschleunigung. Die Veränderung der Zeitstrukturen“ gezeigt, wie sich in der Gegenwart die unterschiedlichen Teilbereiche bzw. Teilsysteme der Gesellschaft wie Wirtschaft, Kultur und Technik beschleunigen und zugleich „Eigenzeiten“[22], also unterschiedliche Geschwindigkeiten in den Systemen, ausbilden. Besonders augenfällig ist das im Verhältnis von Wirtschaft und Politik. Während sich das ökonomische System immer rasanter entwickelt und globalisiert hat – nach dem Motto „Zeit ist Geld“ – sind politische Prozesse weiterhin an bestimmte parlamentarische und bürokratische Routinen gebunden. Zugleich wächst das Unbehagen an der Politik, weil sich zunehmend der Eindruck verbreitet, dass sie die Kontrolle über drängende und dramatische Entwicklungen – von der Finanzwelt bis hin zur Klimakrise – verliert oder einfach zu langsam reagiert.

Aus Perspektive einer Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus dieser Beschleunigung wirtschaftlich-sozialer Dynamiken und der Einsicht in die Bedingtheit politischer Entscheidungen und Maßnahmen gezogen werden können. Nicht zu handeln oder sich noch mehr Zeit für die Aushandlungsprozesse zu nehmen, ist angesichts der Dringlichkeit der Herausforderungen keine Option. Bedenkenswert erscheint es aber, aus der Not eine Tugend zu machen, das heißt: aus dem Bewusstsein der Begrenztheit, Unsicherheit und Vorläufigkeit des eigenen Wissens und Handelns die Konsequenz zu ziehen, die eigenen Maßnahmen ausdrücklich als vorläufig zu kennzeichnen. In der englischsprachigen Diskussion gibt es den passenden Begriff der „sunset legislation“[23]. Das heißt, gesetzliche Maßnahmen werden mit einem „Verfallsdatum“ versehen. Sie gelten nur für eine bestimmte Frist und müssen kritisch begutachtet werden, bevor sie verlängert oder durch neue Regeln ersetzt werden bzw. einfach auslaufen.

Kompromisse sind leichter zu finden und ins Werk zu setzen, wenn sie Kompromisse auf Zeit sind. Wir haben begrenztes, vorläufiges Wissen und die Realität ändert sich beständig, wie uns die Corona-Pandemie derzeit schmerzlich vor Augen führt. Zudem verändern sich politische und soziale Präferenzen und wir lernen aus den Erfahrungen mit bestehenden Regeln. Institutionen – verstanden als Regeln zur Lösung wiederkehrender Probleme – sind notwendigerweise unvollständig und niemals „optimal“. Befristungen von Regeln können hier insbesondere zwei Dinge erreichen: Wenn man sich bewusst ist, dass eine Regel immer nur ein unvollkommenes Provisorium ist, fällt es erstens leichter, Entscheidungen zu treffen: „Die Aussicht, dass es nach Ablauf der Frist eine neue Entscheidung geben wird, reduziert zum einen den Druck, in der ersten Entscheidung schon alle relevanten Erwägungen hinreichend einbeziehen zu müssen. Denn es besteht die Aussicht, etwaige Defizite jener unter Zeitdruck getroffenen Entscheidung in einer späteren Entscheidung korrigieren oder kompensieren zu können. Zum anderen gewinnen die Akteure Zeitressourcen für den weiteren politischen Prozess.“[24] Zweitens wird deutlich, dass der gefundene Kompromiss unabgeschlossen ist, dass der politische Diskurs weitergehen muss. Dies bedeutet auch: „Politikerinnen und Politiker sehen sich weniger genötigt, aus Angst vor dem Vorwurf ihrer Anhängerschaft, die eigenen Werte und Überzeugungen verraten zu haben, so lange weiter zu verhandeln, bis sie sich durchgesetzt haben, da allen Beteiligten klar ist, dass sie Zugeständnisse machen müssen.“[25]

Denkmuster und Stimmungslagen

Das Bewusstwerden bestehender Missstände ist ein nicht unbedeutender Nebeneffekt der Corona-Pandemie, wie das Beispiel der Fleischindustrie eingangs deutlich gemacht hat. Wie wir politisch entscheiden, hängt auch wesentlich davon ab, wie wir die Welt wahrnehmen. Veränderte Fakten, wie in der jetzigen Krise der öffentlichen Gesundheit oder die drohende Klimakatastrophe, verändern unsere Weltsicht genauso wie sich wandelnde normative Bewertungsmuster. Mehr noch: Wie wir die Welt sehen und beurteilen, unterscheidet sich zwischen und auch innerhalb von Gesellschaften. Alfred Müller-Armack sprach hier von „geistigen Landschaften“[26], der US-amerikanische Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften, Douglass C. North, von „mentalen Modellen“[27].

Es sind also nicht nur nicht nur der stete Wandel unserer Realität oder die unterschiedliche Gewichtung von Tatsachen und deren Bewertung, die politische Kompromisse notwendig machen, um unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Vielmehr muss man sich auch darüber bewusst werden, dass die vorherrschenden Deutungsmuster und Stimmungslagen wesentlichen Einfluss auf reale, wirtschaftspolitische Entscheidungen haben. Auch hierauf hat bereits Walter Eucken hingewiesen: „Die Meinungen der Menschen, ihre geistige Haltung sind für die Richtung der Wirtschaftspolitik vielfach wichtiger als die wirtschaftlichen Tatsachen selbst.“[28]

Das ist ebenfalls nicht nur eine soziologische Erkenntnis, sondern auch sozialethisch bedeutsam. Die sozio-ökonomischen Konflikte der Moderne haben sich nie bloß um Verteilungsfragen gedreht, sondern es ging immer auch um gesellschaftliche Anerkennung.[29] Und diese Feststellung gilt mit Blick auf die heutige globalisierte Welt sowie die in hohem Maß sozial plurale, kulturell diverse Gesellschaft umso mehr. Gesellschaftliche Integration kann nur noch in der Vermittlung und Verständigung von Vielfalt gelingen. Das heißt unter anderem: Die Ziele von sozialer Gerechtigkeit und Solidarität, denen sich die Soziale Marktwirtschaft von Anfang an verschrieben hat, sind heute nur in dem Maße zu realisieren, in dem es tatsächlich gelingt, gesellschaftliche Institutionen zu gestalten, die soziale Anerkennung in Form von Partizipation an den und Inklusion in die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensvollzüge der Gesellschaft vermitteln. Der ordnungsethische Zielsatz Sozialer Marktwirtschaft lautet deshalb heutzutage nicht mehr nur: „Wohlstand für alle“, sondern auch: „Anerkennung für alle“.

 

Anmerkungen

[1]   Claudia Weinkopf/Frederic Hüttenhoff (2017): Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft, in: WSI Mitteilungen 70, 533-539, hier 534.

[2]   Matthias Brümmer (2016): Die Ausbreitung der Werkverträge in der Fleischindustrie, in: Gegenblende, Nr. 36, 4-7, hier 4.

[3]   Zu dem Themenkomplex siehe auch Arnd Küppers/Ursula Nothelle-Wildfeuer (2018): Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft – ein Testfall für die Soziale Marktwirtschaft, in: Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 72, 204-207.

[4]      Udo Di Fabio (2018): Herrschaft und Gesellschaft, Tübingen, 199.

[5]   Ludwig Erhard (2008 [1957]): Wirtschaftsminister, nicht Interessenvertreter, wieder abgedruckt in: Nils Goldschmidt/Michael Wohlgemuth, (Hrsg.): Grundtexte zur Freiburger Tradition der Ordnungsökonomik, Tübingen, 505-522, hier 507.

[6]   Walter Eucken (2004 [1952]): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 7. Aufl., Tübingen, 338.

[7]   Siehe Julian Dörr u.a. (Hrsg.) (2016): Vitalpolitik, Inklusion und der sozialstaatliche Diskurs. Theoretische Reflexionen und sozialpolitische Implikationen, Berlin.

[8]   Alexander Rüstow (1961): Paläoliberalismus, Kommunismus und Neoliberalismus, in: Franz Greiß (Hrsg.): Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Festgabe für Müller-Armack, Berlin, 61-70, hier 68.

[9]      Wilhelm Röpke (1979 [1958]): Jenseits von Angebot und Nachfrage, 5. Aufl., Bern, Stuttgart, 146.

[10]  Ebd., 160.

[11] Siehe dazu und zum Folgenden Nils Goldschmidt (2019): Weltethos und die Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert: Ein Friedensprojekt, in: Ulrich Hemel (Hrsg.): Weltethos für das 21. Jahrhundert, Freiburg i. Br., 114-120.

[12] Alfred Müller-Armack (1981 [1950]): Soziale Irenik, wieder abgedruckt in: Ders.: Religion und Wirtschaft. Geistesgeschichtliche Hintergründe unserer europäischen Lebensform, 3. Aufl., Bern, Stuttgart, 559-578, hier 563.

[13] Ebd.

[14] Alfred Müller-Armack (1981 [1969]): Der Moralist und der Ökonom. Zur Frage der Humanisierung der Wirtschaft, wieder abgedruckt in: Ders., Genealogie der Sozialen Marktwirtschaft, 2. Aufl., Bern, Stuttgart, 123-140, hier 131.

[15] Hermann Josef Wallraff (1974): Und wieder die katholische Soziallehre, in: Ders. (Hrsg.): Sozialethik im Wandel der Gesellschaft, Limburg, 35-53, hier 35.

[16] Hans Küng (2010): Anständig wirtschaften. Warum Ökonomie Moral braucht, München, Zürich, 74.

[17] Ebd., 73.

[18] Bernhard Sutor (1991): Politische Ethik. Gesamtdarstellung auf der Basis der Christlichen Gesellschaftslehre, Paderborn u.a., 54.

[19] Friedrich A, von Hayek (2005 [1960]): Die Verfassung der Freiheit, hrsg. von Alfred Bosch und Reinhold Veit, Tübingen, 143.

[20] Marianne Heimbach-Steins (2019): Art. Kompromiss, in: Staatslexikon, hrsg. v. d. Görres Gesellschaft, 8. Aufl., Bd. 3, Freiburg u.a., Sp. 966-969, hier: 967 f.

[21]   Zu dieser Begrifflichkeit siehe Ulrich Beck, Das Zeitalter der Nebenfolgen und die Politisierung der Moderne, in: Ders. u.a. (Hrsg.): Reflexive Modernisierung. Eine Kontroverse, Frankfurt a.M. 1996, 64-69.

[22] Hartmut Rosa (2005): Beschleunigung. Die Veränderung der Zeitstrukturen in der Moderne, Frankfurt a.M., 308.

[23] Zum Überblick: Sofia Ranchordàs (2015): Constitutional Sunsets and Experimental Legislation. A Comparative Perspective, Cheltenham.

[24] Johannes Müller-Salo/Manon Westphal (2018): Zeitpolitik. Beschleunigung als Herausforderung der politischen Philosophie, in: Zeitschrift für Praktische Philosophie 5, Nr. 2, 15-40, hier 31.

[25] Ebd., S. 33.

[26] Alfred Müller-Armack (1981 [1949]): Über die Macht des Glaubens in der Geschichte. Stufen religionssoziologischer Forschung, wieder abgedruckt in: Ders.: Religion und Wirtschaft, a.a.O., 532-558, hier 537.

[27] Arthur T. Denzau/Douglass C. North (1994): Shared Mental Models: Ideologies and Institutions, in: Kyklos 47, 3-31.

[28] Walter Eucken (2004 [1952]): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, a.a.O., 210.

[29] Siehe dazu grundlegend und stellvertretend für die aktuelle Diskussion: Axel Honneth (1992): Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, Frankfurt a.M.

 

Die Verfasser

Dr. rer. pol. Nils Goldschmidt ist Professor für Kontextuale Ökonomik und ökonomische Bildung an der Universität Siegen und Vorsitzender des Vorstands der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft e.V.

Dr. Arnd Küppers ist Stellvertretender Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle.