Tagungsbericht

Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft

Tagung vom 14 bis 16. September 2022

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Nach den beiden Corona-Jahren fand vom 14. bis 16. September 2022 die erste größere Präsenztagung im Rahmen des Forschungsprojekts zur „Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft“ an der Universität Tübingen statt. Teilgenommen haben neben den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats auch weitere Expertinnen und Experten. Eines der Ziele des Projektes besteht darin, auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftler für das interdisziplinäre Konzept der Ordnungsethik zu gewinnen und ein Netzwerk zu initiieren. Deswegen waren zu der Projekttagung auch eine Reihe von Doktoranden und Postdocs eingeladen.

Im Rahmen des Eröffnungspanels haben Nils Goldschmidt und Arnd Küppers noch einmal die Projektidee und die Erträge ihrer bisherigen Zusammenarbeit aus der Perspektiv ihrer beiden Fächer vorgestellt. Ausgangspunkt ist die historische Feststellung, dass die Gründergeneration der Sozialen Marktwirtschaft nicht nur die Frage nach einem besseren Wirtschaftsmodell und klügerer Wirtschaftspolitik beantworten wollte, sondern auch nach stabiler sozialer Ordnung und gesellschaftlichem Zusammenhalt insgesamt. Der Ökonom Jerry Evensky hat diesen integralen Aspekt einer Ordnungsethik als „cohesion question“ bezeichnet. Diese Frage stellt sich unter anderen Vorzeichen heutzutage wieder sehr dringlich. Sie begegnet etwa in den gesellschaftlichen und politischen Debatten über (angeblich) wachsende soziale Ungleichheit (Piketty) und über die Lastenverteilung im Zuge der ökologischen Wirtschaftstransformation. Goldschmidt und Küppers haben in diesem Zusammenhang Alfred Müller-Armacks Interpretation der Sozialen Marktwirtschaft als „irenische Formel […], die versucht, die Ideale der Gerechtigkeit, der Freiheit und des wirtschaftlichen Wachstums in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen“, aufgegriffen. Dieses Verständnis ist bei Müller-Armack ein integraler Teilaspekt eines umfassenderen „Programms sozialer Irenik“. Die Grundidee dieses Konzepts besteht darin, tatsächlich bestehende weltanschauliche Gegensätze und soziale Konflikte nicht zu leugnen, aber auch nicht auf die Spitze zu treiben, sondern politische Kompromisse und sozialen Ausgleich zu suchen und sich auf die gemeinsame Aufgabe der Gestaltung einer besseren Gesellschaft zu besinnen. Goldschmidt und Küppers haben den Versuch vorgelegt, diese Idee der sozialen Irenik mit der Sozialen Marktwirtschaft als Kernelement unter dem Begriff der „Ökonomie der Versöhnung“ wiederzubeleben und zu reformulieren – gerade auch, weil es in Zukunft kaum mehr gelingen wird, den sozialen Zusammenhalt vor allem durch ein Mehr an materieller Umverteilung zu sichern, so wie es der moderne Sozial- und Wohlfahrtsstaat lange versucht hat.

Marius May, Doktorand der Volkswirtschaftslehre an der Universität Siegen, stellte anschließend ein gemeinsam mit Nils Goldschmidt erarbeitetes Paper vor, in dem für die EU-Länder ein Zusammenhang zwischen sozialer Kohäsion und Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aufgewiesen wird. Die Daten zur Kohäsion wurden dabei dem Kohäsionsbericht der EU-Kommission entnommen. Aus diesen Daten lasse sich ableiten, dass sozialer Zusammenhalt eng mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft verflochten sei. Dieser Befund sei beispielsweise relevant für die Debatte über das Konzept einer Postwachstumsökonomie. Stimmen die Daten und deren Auslegung, dann könnte Degrowth zu einer Erosion des gesellschaftlichen Zusammenhalts führen, der aber dringend benötigt werde, um die notwendigen politischen Entscheidungen und Kompromisse im Rahmen der ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu finden.

Stefan Gaßmann, Doktorand an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster und Wissenschaftlicher Referent in der KSZ, griff in seinem Vortrag den Vorschlag von Goldschmidt und Küppers auf, Axel Honneths Theorie sozialer Anerkennung für eine Profilierung des Begriffs der Ökonomie der Versöhnung zu rezipieren. Diesen Ansatz hat Gaßmann im Anschluss an Hartmut Rosa weitergedacht. Rosa greift Honneths Anerkennungs-Begriff auf, kritisiert daran jedoch, dass der letztlich formal bleibe. Mit seiner Resonanztheorie versucht Rosa, die Anerkennungsidee zu konkretisieren und inhaltlich zu füllen. Das, so Gaßmann, könne auch die mit dem Konzept der Ökonomie der Versöhnung verbundene Leitforderung nach „Anerkennung für alle“ sinnvoll vertiefen und präzisieren. Rosas Resonanzverständnis fülle dabei auch den Begriff der „Versöhnung“: im Sinne einer Wirtschaftsordnung, die Resonanz ermöglicht und nicht verhindert und damit die Versöhnung von Subjekten mit der Welt, mit sich selbst und untereinander eröffnet.

Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski, Lehrstuhlinhaber für Philosophie an der Universität Erfurt, hingegen meldete in seinem Vortrag Zweifel an, ob Axel Honneth und Hartmut Rosa, deren Konzepte in der Tradition der Kritischen Theorie einen „utopischen Kern“ enthielten, wirklich die besten Gesprächspartner für ein an liberale Traditionen anknüpfendes Konzept der Ordnungsethik seien. Er empfahl vielmehr die Neoaristoteliker, namentlich Martha Nussbaum, Hermann Lübbe und Odo Marquard. Denn die ordnungsethisch gebotene Einhaltung von Regeln setze stets Haltungen – aristotelisch: Tugenden – voraus: „Jedes Regel- und Rechtssystem ist auf eine ‚Basismoral‘ bezogen“. Diesen weitestgehend unthematisierten Haltungen als „Basisvoraussetzung“ (als „Bedingung der Möglichkeit“) einer freiheitsorientierten Ordnungsethik müsse besonderes Augenmerk geschenkt werden. Diese Frage nach Haltungen impliziere notwendig eine grundlegende Anthropologie: „Was dient dem Menschen, damit er individuell und sozial sein telos erreichen kann?“

Dr. Christopher Gohl vom Weltethos-Institut, der sich in der philosophischen Tradition des Pragmatismus verortet, konstatierte ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Zaborowskis und seinen eigenen Thesen. Auch er betonte die Bedeutung eines von allen geteilten „Kernethos“ als Basis jeder funktionierenden sozialen Ordnung und plädierte insgesamt für eine „Ethik des Ethos“, die bei den tradierten und bewährten sozialen Verhaltensmustern und Normen ansetzt, statt voraussetzungslos eine „ethische Kalibrierung“ vernunftgemäß guten Handelns zu versuchen. Ethik sei für ihn die kritische Reflexion dieses gelebten Ethos. Allerdings versteht auch Gohl diese ethische Reflexion nicht als rein theoretisches Geschäft, sondern als eine „Praxis freiheitlicher und weltbürgerlicher Verantwortungsethik“, die sich im Dialog mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern vollzieht und einen kontinuierlichen Aufklärungsprozess über die Konsequenzen des individuellen und kollektiven Handelns darstellt, auf dessen Grundlage auch die Revision und Innovation von Normen und sozialer Ordnung erfolgen.

Auch Prof. Dr. Peter Schallenberg, Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn, betonte den Zusammenhang von individuellen Tugenden und sozialen Regeln im Sinne einer Ordnungsethik. Die frühe christliche Ethik habe die Unterscheidung von praxis und poiesis (Ausdruckshandlung und Wirkhandlung) aufgegriffen. Das habe Augustinus dann mit seiner Unterscheidung von nutzenorientiertem uti als Verhalten aller beseelter Lebewesen und nutzenbefreitem frui als Handlung des Menschen weitergeführt. „Erst so entsteht Ethik: nicht Herstellung von Bedürfnisbefriedigung, sondern Verwirklichung von Idealen.“ In der franziskanischen Reform und ihrer Spiritualität der Freiheit und des Alltags ab Bonaventura (1221-1274) finde sich in der Theologie dann erstmals eine systematische Differenzierung zwischen äußerer Herstellung effektiv richtiger Zustände und innerer Motivation zum Guten. Erst mit diesem Schritt seien die Anfänge einer christlichen Wirtschafts- und Ordnungsethik möglich gewesen.

Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer, Sozialethikerin an der Universität Freiburg, konkretisierte den in diesem Abschnitt der Tagung verhandelten fundamentalethischen Fragenkomplex am Sozialprinzip des Gemeinwohls. Am Beispiel von drei aktuellen und populären Publikationen des Postwachstumsökonomen Niko Paech, des Anti-Globalisierungs-Aktivisten Christian Felber und des Philosophen Michael Sandel zeigte die Theologin auf, dass der aktuell vorherrschende Gemeinwohldiskurs von äußerst marktkritischen Vorannahmen dominiert ist und davon ausgehend mitunter zu äußerst illiberalen politischen Schlussfolgerungen kommt. Damit habe sich Christliche Sozialethik auseinanderzusetzen, die bislang eine weitgehend formal-prozedurale Definition des Gemeinwohlbegriffs vertreten und von daher Markt und Wettbewerb betrachtet habe. Auch dieses Beispiel zeige deshalb, dass eine Wirtschafts-, Sozial- und Ordnungsethik die anthropologischen Grundfragen nach den basalen menschlichen Bedürfnissen oder nach dem Konflikt von Freiheits- und Sozialnatur des Menschen nicht ausklammern dürfe.

Aus der Perspektive eines Soziologen beschäftigte sich Prof. Dr. Alexander Lenger von der Katholischen Hochschule Freiburg mit der Frage, inwieweit eine zunehmende Verrechtlichung zu einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts führen könne – eine von der Juristin und Rechtsphilosophin Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad aufgeworfene Frage, die aber leider krankheitsbedingt nicht an der Tagung teilnehmen und ihr Paper nicht vorstellen konnte. Ausgehend von Emile Durkheims Unterscheidung von mechanischer Solidarität (in einfachen, segmentären Gesellschaften) und organischer Solidarität (in funktional differenzierten Gesellschaften) analysierte Lenger, dass das Kollektivbewusstsein in modernen Marktgesellschaften nur schwach ausgeprägt sei. Aus diesem Grund müsse eine moralische Integration moderner Gesellschaften erst erzeugt werden. Verrechtlichung, so die zentrale These Lengers, trage dabei nicht unmittelbar zur sozialen Kohäsion bei, könne aber indirekt die Erzeugung von sozialem Zusammenhalt mittels Erzeugung von Solidarität durch praktisches Handeln in einer Gesellschaft fördern.

Der Jurist Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, Experte für Kapitalmarktrecht an der Universität Tübingen, konkretisierte die Frage nach der Rolle des Rechts für die soziale Stabilität mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte. Seine Kernthese: „Die rechtliche Konstitution der modernen Finanzmärkte ist eine zugleich übererfüllte und vernachlässigte Staatsaufgabe.“ Die Finanzmärkte seien der mit Abstand am dichtesten regulierte und überwachte Wirtschaftssektor überhaupt. Die Regulierungen gingen dabei weit über die Festlegung eines konstitutiven Ordnungsrahmens hinaus, sondern regelten oftmals Detailfragen. Deshalb könne man mit Blick auf die Finanzwirtschaft mittlerweile durchaus von einer „gesteuerten Wirtschaft“ sprechen, bei der eben nicht nur auf Anreizstrukturen im Markt Einfluss genommen, sondern gezielt auf konkrete Transaktionsprozesse eingewirkt werde. Inwieweit dieses Vorgehen die intendierte Lenkungswirkung entfalte, sei indes fraglich, so Binder. Angesichts der „hypertrophen Regelungsdichte“ sei die Materie nur noch von wenigen hoch spezialisierten Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen großer Finanzkonzerne zu durchschauen, die nicht nur die (formale) Einhaltung der Regeln überwachten, sondern auch Rechtslücken und Schlupflöcher sehr gut kennen würden und ihre zahlungskräftigen Auftraggeber entsprechend berieten.

Prof. Dr. Ekkehard Köhler, Ökonom an der Universität Siegen und Finanzmarktexperte, stimmte Binders These zu, dass die Finanzmarktregulierung eine zugleich übererfüllte und nicht erfüllte Staatsaufgabe sei. Es könne heutzutage durchaus von einem „Finanzmarktstaat“ im Sinne des Eucken’schen Wirtschaftsstaates gesprochen werden. Eine ordnungspolitische Reform sei aber vorstellbar. Ziel einer solchen Reform müsse es sein, die technokratische Regulierung bis in Detailfragen hinein und die interventionistische Lenkung durch eine regelbasierte Rahmenordnung, eine Geldverfassung, zu ersetzen. Ordnungsethische Richtschnur sei dabei das „normative Ziel, dass die Geldverfassung entlang der Interessen der Bürger ausgerichtet werden sollte, wobei das funktionale Ziel darin besteht, den Staat mit der Aufgabe zu betrauen, diese Interessen des Bürgers umzusetzen“.

Zu dem zweiten praktischen „Anwendungsfall“ einer modernen Ordnungsethik, der ökologischen Transformation Sozialer Marktwirtschaft, sprach als erster Prof. Dr. Markus Vogt, Sozialethiker an der LMU München. Am Beispiel des Klimawandels versuchte er zu verdeutlichen, wie sich in dem Konzept einer ökosozialen Marktwirtschaft die drei Dimensionen von sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Tragfähigkeit und marktwirtschaftlicher Effizienz miteinander verzahnen. Verstehe man den Klimawandel als das „größte Marktversagen in der bisherigen Geschichte der Menschheit“ (Nicholas Stern), zeige sich, dass eine unzureichende Umsetzung von Gegenmaßnahmen irrational und auch zutiefst unwirtschaftlich sei. Die Subventionierung von fossilen Energien nannte er als entscheidendes Problem. Vielmehr müsse das ordnungsethische Prinzip der Nachhaltigkeit in die marktwirtschaftliche Rahmenordnung integriert werden.

Der Ökonom Dr. Stephan Wolf erwiderte darauf, dass Märkte nicht inhärent geeignet seien, Güter im Sinne nachhaltiger Entwicklung zu allozieren. Solle das ordnungsethische Prinzip der Nachhaltigkeit in die marktwirtschaftliche Rahmenordnung integriert werden, so stehe man vor der Herausforderung, dass – anderes als bei anderen ordnungspolitischen Rahmenwerken –naturwissenschaftliche Erkenntnisse aufgenommen werden müssten und zudem ein viel längerer zeitlicher Horizont einzunehmen sei. Sei eine ökologisch-nachhaltige Rahmenordnung gesetzt, so könne bei den Transaktionen innerhalb dieses Rahmens allerdings auf die effiziente Allokation durch den Marktmechanismus vertraut werden. Weil die größten ökologischen Probleme in Bereichen bestehen, die mit (sozialen) Grundbedürfnissen des modernen Menschen zusammenhängen (Energie, Ernährung, Mobilität) stünden ökologische und soziale Herausforderungen im Zuge der Transformation in einem engen Wechselverhältnis. Aufgabe der ökosozialen Marktwirtschaft sei es, die ökonomischen Instrumente sozialverträglich auszugestalten.

Das Projekt zielt darauf ab, nicht nur in Deutschland den Diskurs zur Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft wiederzubeleben, sondern einen solchen Diskurs auch international anzuregen. Diese ehrgeizige Zielsetzung muss sich damit auseinandersetzen, dass die Soziale Marktwirtschaft bislang weithin als – teils bewunderter, teils skeptisch betrachteter, teils abgelehnter – deutscher Sonderweg betrachtet wird. Ähnliches gilt für das ordnungspolitische Konzept des deutschen Ordoliberalismus. Ein letzter Themenblock der Konferenz hat sich deshalb mit der Frage auseinandergesetzt, wie das Projekt zur Ordnungsethik der Sozialen Marktwirtschaft an die sozialethischen und wirtschaftspolitischen Diskurse in anderen Ländern anknüpfen könnte.

Einen affirmativ-konstruktiven Zugang zu dieser Frage wählte Prof. Dr. Claus Dierksmeier, Philosoph und Globalisierungsethiker an der Universität Tübingen, der zum „Krausismo“ sprach, also zu der an die Philosophie Karl Christian Friedrich Krauses anschließenden und in Lateinamerika nach wie vor enorm einflussreichen „krausistischen“ Wirtschafts- und Sozialethik.  Diese ziele „auf die Synthese von individueller Freiheit und kosmopolitischer Verantwortung – durch eine mit der fortschreitend globalen Verflechtung der Lebensverhältnisse Schritt haltenden Organisation von subsidiärer Solidarität.“ Die Wirtschaftsphilosophie des Krausismo zeige exemplarisch, dass ordnungsethische Überlegungen auch andernorts aufgekommen und – in Ländern Lateinamerikas – praktisch geworden seien. Wolle man die ordnungsethischen und ordnungspolitischen Ideen der Sozialen Marktwirtschaft internationalisieren, müsse man genau solche Traditionen aus anderen Ländern und Regionen identifizieren, an die man anknüpfen und mit denen man in Dialog treten könne.

Dr. Lachezar Grudev, Ökonom aus Bulgarien, wählte als Ausgangspunkt die unter westlichen Beobachtern verbreitete Auffassung, dass die marktwirtschaftliche Transformation in den meisten osteuropäischen Ländern gescheitert sei. Er bestritt nicht, dass es Probleme gibt wie Rechtsstaatsdefizite, eine verbreitete Korruption und der nach wie vor große Einfluss Russlands auf Medien und Parteien. Die schnelle Anpassung in der internationalen Finanzkrise allerdings zeigen seiner Meinung nach exemplarisch, dass die osteuropäischen Volkswirtschaften inzwischen starke wettbewerbliche Elemente aufwiesen. Eine solche Anpassung an Schocks sei eine wichtige Eigenschaft der Wettbewerbsordnung. Auch seien bestehende Probleme und Defizite nicht alleine hausgemacht. So erschwerten die europäischen Finanzhilfen mitunter die Durchsetzung offener Märkte, weil sie nicht selten eine Konzentration von Kaufkraft in den Händen bestimmter Unternehmen bedeuteten. Sowohl bei der Implementation von in westlichen Ländern bewährten Rechtsnormen als auch bei der Etablierung von Institutionen und Verfahrensweisen müsse ein stärkeres Augenmerk auf die besonderen gesellschaftlichen, kulturellen und historischen Gegebenheiten in osteuropäischen Ländern gelegt werden.

Der deutsch-amerikanische Ökonom Mark McAdam schließlich sprach darüber, weswegen es so schwer ist, die Idee der Sozialen Marktwirtschaft in den USA zu plausibilisieren und attraktiv zu machen. In der amerikanischen Gesellschaft seien verschiedene, an den Individualismus angelehnte Narrative („American Dream“, „rugged individualism“) dominant, die die kollektive Identität prägten und dabei in einem offenkundigen Spannungsverhältnis zu dem in Deutschland vorherrschenden Paradigma einer Sozialen Marktwirtschaft stünden. Veränderungen hin zu einer Sozialen Marktwirtschaft seien in den USA deshalb allenfalls nur dann möglich, wenn sich diese kollektiven Ideen zum Wirtschaftssystem des Landes in den Köpfen der Menschen änderten. Realwirtschaftliche Entwicklungen der letzten Jahrzehnte könnten eine solche Entwicklung aus Sicht McAdams tatsächlich begünstigen. So habe die soziale Mobilität in der amerikanischen Gesellschaft erheblich abgenommen bzw. die soziale Ungleichheit habe sich verfestigt. Das stelle verbreitete Glaubenssätze über die amerikanische Meritokratie und unbegrenzte Aufstiegschancen zunehmend infrage.

Die drei Beiträge dieses letzten Panels haben noch einmal exemplarisch verdeutlicht, dass eine Ordnungsethik per definitionem eine weitere Perspektive einnimmt als die Ordnungspolitik, die sich auf wirtschaftspolitische Regelungsregime und wirtschaftliche Institutionen fokussiert. Weil die Ordnungsethik eine ethisch-normative Perspektive impliziert, ist sie besser geeignet, gesellschaftliche, historische und kulturelle Gegebenheiten mitzuberücksichtigen, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zu den wirtschaftlichen Institutionen haben, diese aber oftmals mittelbar in weitreichendem Maß prägen und beeinflussen. Gerade im Diskurs über eine Internationalisierung der Sozialen Marktwirtschaft könnte die Ordnungsethik deshalb einen echten Mehrwert bieten, weil es eben – wie gerade das Beispiel Osteuropa zeigt – nicht bloß um eine formale Implementation, sondern um eine reale Inkulturation ordnungspolitischer Ideen geht.

Arnd Küppers, Stellv. Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ)

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